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Umfrage: Beamte wollen mehr nach Leistung bezahlt werden
Dieser Eintrag stammt von admin Am 31.1.2008 @ 14:01 In Meinung | Keine Kommentare
Als ich diese Nachricht heute morgen in der Saarbrücker Zeitung gelesen habe, konnte ich mir im ersten Moment ein leichtes Schmunzeln kaum verkneifen. So nach dem Motto, man sollte nicht den Ast absägen auf dem man sitzt.
Aber nach kurzem Nachdenken war es doch die Erkenntnis, dass man keine Scherze über unsere Staatsdiener machen sollte, die schliesslich die Oberhand gewann. Die allermeisten arbeiten hart, gewissenhaft und absolut ehrlich, zumindest ist es bei allen so, die ich privat kenne und schätze.
Trotzdem warf sich aber urplötzlich die gemeine Frage auf, wem sie denn dienen sollen, dem Staat, oder der eigentlichen Macht im Staat, also der Bevölkerung oder besser gesagt dem Steuerzahler, von dessen Abgaben sie ja schliesslich bezahlt werden. In ganz wenigen Fällen kommt man sich absolut nicht als der König Kunde vor, wenn man ein Amt betritt. Dann reift die Erkenntnis, dass sich bei dem Gegenüber der Blick für die Einschätzung wer eigentlich für wen da sein sollte etwas verschoben hat.
Ich will also absolut nichts gegen die überwältigende Mehrheit unserer Beamten gesagt haben. Der Wunsch nach einer leistungsgerechten Bezahlung ist durchaus angebracht, und, nebenbei bemerkt, nicht alles ist Gold was glänzt. Vieles, was von aussen als Privileg der Beamten gescholten wird, ist gar keins und verursacht bei den selben mehr Ärger als wirklichen Nutzen.
Natürlich, Vorteile wie die Unkündbarkeit sind schon ein erheblicher Aspekt in der Berufsplanung, aber eben nicht alles. Die bisherige Handhabung der Beförderung, ausgerichtet nach den Dienstjahren, widerspricht natürlich dem normalen Prinzip der Leistungsabfrage als Weg zu einer Gehaltserhöhung. Nicht umsonst kursiert der böse Spruch: “Einer Beförderung kann man nur durch Tod entgehen”. Aber dieser wäre natürlich Makulatur, sollte dem Wunsch vor allem der jüngeren Beamten Rechnung getragen werden.
Bei einigen ganz wenigen wird sich allerdings ob dieses Wunsches schon ein leichtes Bauchgrimmen einstellen. Denn, im Umkehrschluss, wenn die Leistung steigernd wirken kann, dann muss sie auch senkend wirken können, allein aus Gerechtigkeitsgründen.
Eine weitere wichtige Frage wirft sich natürlich in diesem Zusammenhang auf. Wenn man die Leistung der Beamten zukünftig werten soll, wie verhält es sich dann mit der entsprechenden Haftung bei unnötiger Kostenverursachung, die der Steuerzahler in letzter Konsequenz immer bezahlen muss. Man muss sich nur die entsprechenden Berichte des Bundes der Steuerzahler ansehen, um zu erfahren, welche Unsummen im Jahr irgendwo im Nirwana der behördlichen Unfähigkeiten versinken.
Wenn hier ein Leistungsnachweis erbracht wird, sprich, diese Summen auf ein erträgliches Mass reduziert werden, sollten die Beamten auch dafür belohnt werden können. Wenn nicht, sollten sie zumindest zu einem Teil auch für die entstehenden Schäden an der Allgemeinheit haften müssen. Aber davor beschützt sie wohl das Beamtenrecht. Wobei allerdings auch das gut durchdacht erscheint. Manch einer wäre ruiniert, sollte er den finanziellen Schaden auch nur teilweise decken müssen.
Womit ich zum Schluss die ganz einfache Frage aufwerfe, wie soll diese Beurteilung der Leistung aussehen, welche Kriterien sollen gelten und wer legt diese Kriterien fest.
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